






Kundgebung gegen Mietenexplosion und Verdrängung
mit dem Orchester „Tuten und Blasen“
Samstag, 26.3. 2022, Beginn bereits um 12.30 Uhr, vor dem Haus Danziger Straße 47-51
St. Georg, den 22.3.2022
Betr.: Protestveranstaltungen gegen Mietenexplosion und Verdrängung in St. Georg
An die Medien der FHH
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den kommenden Tagen führt der Einwohnerverein St. Georg zwei Veranstaltungen durch, um auf die angespannte Lage der Mieter und Mieterinnen im Stadtteil St. Georg aufmerksam zu machen. Die allgemeine Mietenentwicklung – die Durchschnittsmiete liegt hier bereits bei über 17,- Euro je Quadratmeter -, die dramatischen Mietpreissprünge im aktuellen Mietenspiegel, der weit unterdurchschnittliche soziale Wohnungsbau und vieles mehr belasten das Gros der St. Georger Mieter*innenhaushalte. Mehr dazu erfahren Sie im Anhang.
Unmittelbarer Anlass für unsere Aktivitäten ist der Umstand, dass die Mietwohnungen in der Danziger Straße 47-51, gelegen mitten im Gebiet mit einer Sozialen Erhaltungsverordnung, in Eigentumswohnungen umgewandelt worden sind. Die 15 Mieter*innenhaushalte haben jetzt noch sieben Jahre das Vorrecht, die eigene Wohnung zu erwerben; den vier alteingesessenen Läden ist bereits zum Jahreswechsel die Kündigung zugegangen. Wir hatten bisher angenommen, besser gehofft, dass Mieter*innen durch eine Soziale Erhaltungsverordnung zumindest halbwegs vor der Verdrängung geschützt sind, aber selbst das erweist sich als Fehlannahme. Es ist höchste Zeit, gegen Mietenexplosion und Verdrängung im Stadtteil aktiv zu werden.
Wir laden deshalb zu zwei Veranstaltungen ein:
a) Donnerstag, 24.3., 19.00 Uhr, Großer Saal des Erzbistums, Danziger Straße 64:Podiumsdiskussion „Gegen Mietenexplosion und Verdrängung!“, mit
* Micco Dotzauer, Inhaber der Contact-Bar, zur Danziger Straße 47-51
* Stefan Budig, Mieter des vom Abbruch bedrohten Hauses Brennerstraße 80-82
* Michael Schwarz, über Leerstände und Ferienwohnungen
* Stefan Schmalfeldt, Mieterverein zu Hamburg
* Heike Sudmann, Bürgerschaftsabgeordnete der LINKEN, stadtentwicklungspolitische Sprecherin
* Simon Kuchinke, Bürgerschaftsabgeordneter der SPD aus St. Georg
* Abgeordnete der GRÜNEN sind angefragt* Michael Joho, Einwohnerverein, zu aktuellen Wohnungsproblemen in St. Georg
* Joscha Metzger, Moderator für den Einwohnerverein* Angefragt sind – bisher ergebnislos – weiterhin ein/e Abgeordnete/r der GRÜNEN und Michael Mathe, der Leiter des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung im Bezirk Hamburg-Mitte.
b) Samstag, 26.3., Achtung, vorgezogener Anfang: 12.30 Uhr, vor der Danziger Straße 47-51:
Kundgebung „Gegen Mietenexplosion und Verdrängung!“, mit
* Tuten und Blasen, das Blasorchester spielt ab 12.30 Uhr auf
* Micco Dotzauer, Kneipier der Contact-Bar zur Verdrängung der LadeninhaberInnen der Danziger Starße 47-51
* Leslie Franke, Filmprojekt von Kern-TV über den Ausverkauf der Städte
* Stefan Budig, Bewohner des abrissbedrohten Hauses in der Brennerstraße 80-82
* Michael Joho, Moderation und Einleitung
Über eine Berücksichtigung in Ihrem Medium würden wir uns sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Joho, 0160 / 91 48 10 27 und
Dr. Joscha Metzger, 0179 / 39 36 276
der 1. und 2. Vorsitzende des Einwohnervereins St. Georg von 1987 e.V.
Auf uns St. Georgerinnen und St. Georger kommen noch härtere harte Zeiten zu, nur ein paar Punkte:
Ankratzen des Lohmühlenparks voraussichtlich für den Bau neuer Eigentumswohnungen!
So geht’s nicht weiter. Das nehmen wir nicht unwidersprochen hin. Wir sagen: Gegen Mietenexplosion und Verdrängung in St. Georg. Jetzt. Und wir laden zu diesen Veranstaltungen ein:
Donnerstag, 24. März, 19.00 Uhr, Großer Saal, Danziger Straße 64
Samstag, 26. März, 13.00 Uhr, vor der Danziger Straße 47-51
Mittwoch, 27. April, 18.30 Uhr, Video oder Heinrich-Wolgast-Schule
Einwohnerverein St. Georg von 1987 e.V.
Stadtteilbüro, Hansaplatz 9, 20099 Hamburg, Tel. 280 37 31, www.ev-stgeprg.de, info@ev-stgeorg.de
St. Georg, den 8.3.2022
Broschüre von Elke Ehninger zum Download
Artikel in der taz v. 30.04.21:
https://taz.de/Archiv-Suche/!5763490&s=Zwei%2BMeter&SuchRahmen=Print/
Presseerklärung des Einwohnervereins:
Hände weg vom Lohmühlenpark!
St. Georg, den 27.4.2021
Der Lohmühlenpark ist St. Georgs grüne Lunge, und er ist Teil des bedeutenden Alster-Bille-Elbe-Grünzugs. Hunderte St. GeorgerInnen wohnten der Einweihung des unter starker BürgerInnenbeteiligung entwickelten und dann millionenschwer hergerichteten Lohmühlenparks am 7. Juli 2001 bei. Viele AnwohnerInnen haben diesen Park damals als Labsal empfunden, nach einem Jahrzehnt heftiger sozial- und drogenpolitischer Auseinandersetzungen in den 1990er Jahren. Und sie nutzen ihn seitdem als Ort der Entspannung und Bewegung, als Zentrum des St. Georger Stadtteillebens. Allemal in Zeiten der Corona-Pandemie.
Trotzdem ist seitens des Bezirks Hamburg-Mitte geplant, einen kleinen Streifen des Parkgeländes zwischen der Brennerstraße und dem Steindamm zu verkaufen und damit einen Investorentraum wahrzumachen: An den Flanken die Bürobebauung in die Höhe zu treiben und dazwischen einen neuen Riegel mit Wohnungen direkt an der neuen Grundstücksgrenze zu errichten. Nicht nur, dass ein Teil des öffentlichen Geländes ohne jegliche Not privatisiert werden soll und damit dem Investor eine Verzigfachung seiner Rendite garantiert wird, die höheren Bauten werden auch einen Teil des Parks überschatten. Das nehmen wir nicht hin.
Es geht um den Entwurf des Bebauungsplans St. Georg 43, der das Gebiet zwischen dem Park und der Danziger Straße erfasst. Der Plan stand schon einmal 2006 zur Debatte, wurde dann aber anderthalb Jahrzehnte (!) völlig intransparent weiterverhandelt und soll jetzt in alarmierend schnellem Tempo über die Bühne gebracht werden. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen ist bereits gestartet worden, jetzt gibt es lediglich noch dreieinhalb Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen. Nach 15 Jahren wäre es allerdings angemessen gewesen, den ja stark veränderten B-Plan-Entwurf der St. Georger Öffentlichkeit erneut vorzustellen und Zeit für Information und Diskussion zu lassen. Doch der Bezirk will den B-Plan übers Knie brechen.
Der Einwohnerverein ruft daher dazu auf,
Michael Joho
Vorsitzender des Einwohnerverein St. Georg
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Offizielle Mitteilung des Bezirksamts Hamburg Mitte:
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung macht Sie auf die Ankündigung zur Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs St. Georg 43 – Nördlich Steindamm aufmerksam. Sie finden alle notwendigen Informationen hierzu auf der Internetseite des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung unter: Bebauungsplan-Entwurf St. Georg 43 – hamburg.de
Die Öffentliche Auslegung wird vom 26.04.2021 bis einschließlich 25.05.2021 stattfinden. In diesem Zeitraum werden die Auslegungsunterlagen (Planzeichnung, Verordnung und Begründung) auch auf der Internetseite des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung zum Herunterladen bereitgestellt werden.
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Das Übers-Knie-Brechen des Bebaungsplan-Entwurfs St. Georg 43 durch den Bezirk Hamburg-Mitte hat zur Folge, dass nur noch bis zum 25. Mai Zeit ist, schriftlich Widerspruch anzumelden. Also nur ein paar Tage, um sich mit der komplizierten Materie zu beschäftigen. Um es zu vereinfachen und zu beschleunigen haben wir daher eine Art Formular entwickelt, mit dem sich dieser Widerspruch problemlos realisieren lässt: Wer einzelne Aspekte kritikwürdig findet, macht entsprechende Kreuze. Wer aber (auch) ganz individuelle Punkte anbringen möchte, nutzt den freien Raum – oder hängt noch ein weiteres Blatt an. Hauptsache ist so oder so, dass dieses Papier spätestens spätestens bis zum 25. Mai am besten ans Bezirksamt Hamburg-Mitte geschickt oder notfalls auch im Stadtteilbüro St. Georg abgegeben wird.
Weitere Unterlagen zum B-Plan 43 zum Download:
• Vorlage Stadtplanungsausschuss 24.02.2021
• Verordnung B-Plan 43 Entwurf
• Niederschrift öffentliche Plandiskussion 06.11.2006
• Protokoll Stadtplanungsausschuss Sitzung v. 03.02.2021
• Protokoll Stadtplanungsausschuss Sitzung v. 24.02.2021
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat beschlossen, folgenden Bebauungsplan-Entwurf gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs öffentlich auszulegen:
Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom 26. April 2021 bis einschließlich 25. Mai 2021 statt.
Das Plangebiet umfasst Grundstücke zwischen dem Lohmühlenpark, dem Steindamm und der Brennerstraße sowie angrenzende Verkehrsflächen.
Das Plangebiet befindet sich in zentraler Cityrandlage im Stadtteil St. Georg zwischen den Straßen Brennerstraße und Steindamm und wird im Nordosten von der öffentlichen Grünfläche „Lohmühlenpark“ begrenzt. Der Lohmühlenpark ist Bestandteil des Alster-Bille-Elbe-Grünzuges, der sich derzeit von der Langen Reihe bis zur Straße Beim Strohhause durchgängig erstreckt. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 3,07 ha.
Ziel des Bebauungsplans mit der Bezeichnung „St. Georg 43“ ist die Sicherung und Weiterentwicklung der im Plangebiet bestehenden gemischten Nutzungsstrukturen. Der Steindamm soll entsprechend der Bedeutung für den Stadtteil St. Georg als Einkaufs- und Geschäftsstraße stabilisiert werden. Entlang des Steindamms und der südwestlichen Hälfte des Plangebiets an der Brennerstraße sollen die hier vorhandenen gewerblichen Nutzungen gesichert und weiterentwickelt werden. Auf geeigneten Flächen insbesondere entlang der Brennerstraße und am Lohmühlenpark soll neues Wohnen entstehen, um den Anteil der Wohnbevölkerung im Stadtteil St. Georg zu erhöhen. Auf zwei städtischen und einer privaten Fläche an der Brennerstraße soll durch eine private Stiftung zeitnah öffentlich geförderter Mietwohnungsbau umgesetzt werden. Mittel bis langfristig ist von weiteren Bauvorhaben auszugehen.
Städtebauliche soll eine Arrondierung der Blockrandbebauung erfolgen, um insbesondere den Charakter des Steindamms als Einkaufs- und Geschäftsstraße zu fördern und gleichzeitig ruhige Blockinnenbereiche zur Stärkung der Wohnfunktion zu erhalten.
Die Umsetzung des Bebauungskonzepts ist nach bestehendem Planungsrecht nicht möglich. Es wurde daher die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
Auf Grundlage von § 3 Absatz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) und entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches erfolgt die öffentliche Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet.
Im Internet können die Auslegungsunterlagen des Bebauungsplan-Entwurfes sowie ergänzende Unterlagen, insbesondere die zum Bebauungsplan-Entwurf erstellten Gutachten und Untersuchungen sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen, im oben genannten Zeitraum auf den Seiten des Serviceportals der Stadt Hamburg („Hamburg Service“) unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ (kurz BOP) unter folgender Adresse
https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/BOP
oder unter
https://www.hamburg.de/mitte/bplaene-im-verfahren/83818/stgeorg43-1/
eingesehen werden.
Im BOP besteht zudem die Möglichkeit für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, Stellungnahmen direkt online abzugeben. Vor der Nutzung ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Ergänzend – für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die keinen Internetzugang oder aus sonstigen Gründen keinen Zugang zum BOP haben – wird der Entwurf des Bebauungsplans St. Georg 43 in der Zeit vom 26. April 2021 bis einschließlich 25. Mai 2021 an den Werktagen (außer sonnabends) während der Dienststunden montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 15 Uhr im Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, VII. Stock, Eingangsbereich Flügel B (Foyer), Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg ausgelegt.
Für den Auslegungsraum sind die besonderen Nutzungsbedingungen im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zu beachten. Insbesondere ist der Zutritt zu den Aushängen nur einer Besuchspartei (maximal zwei Personen eines Haushalts) gleichzeitig und nach vorheriger Terminvereinbarung gestattet. Die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen und die Maskenpflicht sind einzuhalten, Wartezeiten sind möglich. Für Auskünfte und Beratungen stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte während der Dienststunden zur Verfügung (Tel. (040) 42854 – 2345 / E-Mail: stadtplanung@hamburg-mitte.hamburg.de).
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. Im Verfahren wird weiterhin von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB abgesehen.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu dem ausliegenden Bebauungsplan-Entwurf bei der genannten Dienststelle schriftlich per Post, per E-Mail an stadtplanung@hamburg-mitte.hamburg.de oder elektronisch direkt im BOP abgegeben werden. Bitte beachten Sie dazu den Hinweis zum Datenschutz unten. Die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift vor Ort wird nach § 4 PlanSiG ausgeschlossen.
Hinweis:
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen von § 4a Absatz 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz:
Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte unter dem folgenden Link:
https://www.hamburg.de/mitte/datenschutzerklaerungen
Die personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bebauungsplanverfahrens. Die Datenschutzerklärung kann auch direkt im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eingesehen oder auf Verlagen per Post oder per E-Mail übermittelt werden. Mit der Übermittlung Ihrer Einwendungen erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach DSGVO einverstanden
Die Mitarbeiter des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung informieren Sie gerne über die Planinhalte und das weitere Verfahren. Die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen sind Teil des Rechtsetzungsverfahrens. Diese werden vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und den beschlussfassenden Gremien in die Bewertung und Entscheidung über den Bebauungsplan einbezogen. Nach erfolgter Feststellung des Bebauungsplans wird allen Bürgerinnen und Bürgern, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt.
Rückfragen der Medien
Bezirksamt Hamburg-Mitte | Pressestelle
Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg
Telefon: (040) 428 54-2877/-2880
E-Mail: pressestelle@hamburg-mitte.hamburg.de