Aufruf zur Bündnisdemo gegen Verschwörungsideologien

Treffpunkt für alle St. Georger Demo-TeilnehmerInnen ist am kommenden Samstag, der 15.1.2022, um 12.00 Uhr der Hachmannplatz (unterhalb des Bieberhauses). Von dort gehen oder fahren wir dann gemeinsam zum Dammtorbahnhof.

Samstag, 15. Januar
Bündnisdemonstration / Kundgebung
gegen Verschwörungsideolog*innen, Coronaleugner*innen, Reichsbürger*innen, Antisemit*innen und andere „Schwurbler*innen“

12:30 Uhr Auftaktkundgebung am Dammtor / Aufstellung

13:00 Uhr Demonstrationsstart mit Zwischenkundgebungen wie folgt:
13:15 Uhr Stephansplatz / 13:45 Uhr Gänsemarkt / 14:15 Uhr Jungfernstieg

14:45 Uhr Abschlusskundgebung Mönckebergstr. / Höhe Gerhart-Hauptmann-Platz
(Gerhart-Hauptmann- und Ida-Ehre-Platz können bei größerer TN-Zahl mitbenutzt werden)

An- und Abreise
Die Teilnehmer:innen sind aufgefordert, die verschiedenen Anreisemöglichkeiten zu nutzen (S-Bahn Dammtor, U1 Stephansplatz, U2/U4 Gänsemarkt, Busse), um größere Menschenansammlungen bei der Anreise zu vermeiden, und, soweit möglich, etwas früher anzureisen. Zeitversetztes Verlassen des Ortes der Abschlusskundgebung.

Hygieneschutzkonzept
• Maskenpflicht, Abstand 1,5m in alle Richtungen. Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung ist die Teilnahme nicht gestattet. Desinfektionsmittel werden am Lautsprecherwagen bereitgehalten, auch eine begrenzte Anzahl von Masken
• Blockbildung: max. 200 TN je Block. Zwischen den Blöcken Mindestabstand von 4 Metern, Trennung der Blöcke durch Transparent oder Absperrband
• 1 Ordner:in je 20 TN, also 10 je 200er Block. Die Ordner:innen gewährleisten Einhaltung von Abstandsgebot und Maskenpflicht

Aufruf:

Die Corona-Pandemie hat die Welt seit fast zwei Jahren fest im Griff. Bis heute (14. Dezember 2021) sind allein in der BRD über Hunderttausend an oder mit dem.Virus verstorben und täglich werden es mehr. Die Inzidenzen der Neuinfektionen sind anhaltend hoch, ein starker Rückgang oder gar ein Ende der Pandemie ist nicht abzusehen. In einigen Bundesländern sind die Krankenhäuser und vor allem deren Intensivstationen überfüllt, eine Triage findet dort statt, lebensnotwendige Behandlungen und Operationen müssen verschoben werden, das ärztliche und pflegerische Personal ist ausgelaugt, viele Beschäftigte aus der Pflege haben inzwischen gekündigt.

Während die Menschen, die täglich gegen die Pandemie ankämpfen, dringend Unterstützung und Solidarität benötigen, gehen in mehreren Städten Verschwörungsideolog*innen, Corona-Leugner*innen und Impfgegner*innen auf die Straße, die nicht nur diese Solidarität verweigern, sondern aktiv zu Rücksichtslosigkeit und Gewalt aufrufen.

In Hamburg finden solche Demonstrationen seit Mitte Oktober 2021 jeden Samstag statt, in den letzten Wochen stieg die Zahl der Teilnehmer*innen auf ca 10.000 an. Auf diesen Versammlungen wird die Gefahr von Covid-19 verharmlost oder die Pandemie gleich ganz geleugnet und viele Teilnehmer*innen sind überzeugte Anhänger*innen von Verschwörungsideologien. Die Weigerung eine Maske zu tragen, gilt dort als identitätsstiftend, Mindestabstände werden bewusst nicht eingehalten.

… Lest hier den gesamten Aufruf

Unsere Geduld ist am Ende
Seit Beginn der Pandemie helfen wir diese zu überwinden – als unterstützende Nachbar*innen, als Wissenschaftler*innen, als Aktivist*innen, als Pflegekräfte und Ärzt*innen, als Eltern und Angehörige. Wir lassen uns impfen. Wir tragen Maske und halten physischen Abstand, wo nötig. Wir entlarven und widerlegen Fake News und klären über antisemitische und rassistische Verschwörungsmythen auf. Wir kritisieren eine Corona-Politik, die den Pflegenotstand verschlimmert statt verbessert und der Radikalisierung von Verschwörungsideolog*innen keinen Einhalt gebietet. Wir kritisieren, dass bei Eingriffen in die Grundrechte häufig die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt und die Hamburger Regierung wie am 1.Mai mit willkürlichen Demonstrationsverboten gegen Linke auffährt, während den Coronaleugner*innen alles genehmigt wird.

Es wird Zeit, dass wir den egozentrischen, wissenschafts- und demokratiefeindlichen
Verschwörungsideolog*innen eine klare öffentliche Absage erteilen und unsere Forderung nach einem echten solidarischen Umgang mit der Pandemie auf die Straße tragen!

Die Corona-Krise können wir nur solidarisch lösen

… Lest hier den gesamten Aufruf

Impfverweigerung und Verschwörungsdenken löst die Krise nicht, sondern verschärft sie. Nur mit wissenschaftsbasierter Aufklärung und Solidarität kommen wir aus der Corona-Pandemie.

Klimastreik „Fridays for Future“ 24.09.21

Der Einwohnerverein St. Georg ruft auf zur Teilnahme am Klimastreik am Freitag, den 24. September, um 12.00 Uhr, auf der Willy-Brandt-Straße. Die St. GeorgerInnen treffen sich bereits um 11.30 Uhr vor dem Stadtteilbüro (Hansaplatz 8) und gehen dann gemeinsam „rüber“ zum Auftaktort.
NOCH HABEN WIR DIE WAHL.
Gemeinsam können wir es schaffen.
Die Klimakrise ist jetzt, sie ist hier und sie betrifft uns alle! Überflutete Dörfer, schmelzende Gletscher, brennende Wälder sind schon jetzt die greifbaren Konsequenzen dieser Krise. Doch auch weiter zunehmende soziale Unwuchten, kriegerische Konflikte und immer mehr Menschen die ihre Heimat verlassen sind Folgen dieser Krise, die wir schnell vergessen. Wir stecken mitten in der größten Krise der Menschheitsgeschichte und die Regierungen schauen tatenlos zu.
Sie nehmen mit ihrer Untätigkeit und ihren bewussten Entscheidungen gegen Klimagerechtigkeit all diese schrecklichen Konsequenzen in Kauf. Sie täuschen uns vor, wir seien »auf einem guten Weg« und müssten nur einige Maßnahmen zusätzlich beschließen, hauptsache sie schaden nicht dem „deutschen Wohlstand“. Aber mit den Naturgesetzen lässt sich nicht verhandeln. Es reicht nicht, nur »ein wenig mehr Klimaschutz« anzukündigen, wir müssen die für das 1,5-Grad-Ziel erforderlichen Entscheidungen sofort umsetzen, den Worten endlich Taten folgen lassen, wenn wir die unumkehrbare Zerstörung unserer Lebensgrundlagen verhindern wollen. Wir wissen, dass es noch möglich ist, die 1,5-Grad-Grenze einzuhalten. Es scheitert nicht an den physikalischen Rahmenbedingungen, sondern am politischen Willen.
Deswegen fordern wir ein, was uns zusteht: eine lebenswerte klimagerechte Zukunft. Dabei bedeutet Klimagerechtigkeit für uns nicht nur als CO2-neutrale Gesellschaft zu leben, sondern auch dabei
Antirassismus, Feminismus sowie soziale und globale Ungerechtigkeiten mitzudenken und aufzulösen. Wir befinden uns in einer so großen Krise, dass es nicht mehr ausreicht, nur zur Wahl zu gehen.
Wir haben gesehen – ohne uns passiert nichts.
Darum gehen wir alle, Jung und Alt, von Ohlsdorf bis Wedel, ob Arbeitnehmer*in oder Schüler*in, am 24.09. auf die Straße und zeigen: #AllefürsKlima

 


Broschüre von Elke Ehninger zum Download

 


Artikel in der taz v. 30.04.21:

https://taz.de/Archiv-Suche/!5763490&s=Zwei%2BMeter&SuchRahmen=Print/

Presseerklärung des Einwohnervereins:

Hände weg vom Lohmühlenpark!
St. Georg, den 27.4.2021

Der Lohmühlenpark ist St. Georgs grüne Lunge, und er ist Teil des bedeutenden Alster-Bille-Elbe-Grünzugs. Hunderte St. GeorgerInnen wohnten der Einweihung des unter starker BürgerInnenbeteiligung entwickelten und dann millionenschwer hergerichteten Lohmühlenparks am 7. Juli 2001 bei. Viele AnwohnerInnen haben diesen Park damals als Labsal empfunden, nach einem Jahrzehnt heftiger sozial- und drogenpolitischer Auseinandersetzungen in den 1990er Jahren. Und sie nutzen ihn seitdem als Ort der Entspannung und Bewegung, als Zentrum des St. Georger Stadtteillebens. Allemal in Zeiten der Corona-Pandemie.

Trotzdem ist seitens des Bezirks Hamburg-Mitte geplant, einen kleinen Streifen des Parkgeländes zwischen der Brennerstraße und dem Steindamm zu verkaufen und damit einen Investorentraum wahrzumachen: An den Flanken die Bürobebauung in die Höhe zu treiben und dazwischen einen neuen Riegel mit Wohnungen direkt an der neuen Grundstücksgrenze zu errichten. Nicht nur, dass ein Teil des öffentlichen Geländes ohne jegliche Not privatisiert werden soll und damit dem Investor eine Verzigfachung seiner Rendite garantiert wird, die höheren Bauten werden auch einen Teil des Parks überschatten. Das nehmen wir nicht hin.

Es geht um den Entwurf des Bebauungsplans St. Georg 43, der das Gebiet zwischen dem Park und der Danziger Straße erfasst. Der Plan stand schon einmal 2006 zur Debatte, wurde dann aber anderthalb Jahrzehnte (!) völlig intransparent weiterverhandelt und soll jetzt in alarmierend schnellem Tempo über die Bühne gebracht werden. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen ist bereits gestartet worden, jetzt gibt es lediglich noch dreieinhalb Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen. Nach 15 Jahren wäre es allerdings angemessen gewesen, den ja stark veränderten B-Plan-Entwurf der St. Georger Öffentlichkeit erneut vorzustellen und Zeit für Information und Diskussion zu lassen. Doch der Bezirk will den B-Plan übers Knie brechen.

Der Einwohnerverein ruft daher dazu auf,

  • an der Online-Stadtteilbeiratssitzung am Mittwoch, den 28. April, 18.30 Uhr, teilzunehmen, um mit BezirksvertreterInnen über den B-Plan St. Georg 43 zu diskutieren.
  • sich an seiner Kundgebung (Motto: „Hände weg vom Park!“) am Freitag, den 30. April, 16.00 Uhr, im Park zwischen der Brennerstraße und dem Steindamm zu beteiligen.
    Hier gilt es, eine Atemschutzmaske anzulegen und Abstand zu halten. (Noch steht die Bestätigung der Versammlungsbehörde aus.)
  • spätestens bis zum 25. Mai Einwendungen gegen den Bebauungsplan-Entwurf St. Georg 43 beim Bezirksamt Hamburg-Mitte vorzubringen.

Michael Joho
Vorsitzender des Einwohnerverein St. Georg

 

 

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Offizielle Mitteilung des Bezirksamts Hamburg Mitte:

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung macht Sie auf die Ankündigung zur Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs St. Georg 43 – Nördlich Steindamm aufmerksam. Sie finden alle notwendigen Informationen hierzu auf der Internetseite des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung unter: Bebauungsplan-Entwurf St. Georg 43 – hamburg.de

Die Öffentliche Auslegung wird vom 26.04.2021 bis einschließlich 25.05.2021 stattfinden. In diesem Zeitraum werden die Auslegungsunterlagen (Planzeichnung, Verordnung und Begründung) auch auf der Internetseite des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung zum Herunterladen bereitgestellt werden.

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Das Übers-Knie-Brechen des Bebaungsplan-Entwurfs St. Georg 43 durch den Bezirk Hamburg-Mitte hat zur Folge, dass nur noch bis zum 25. Mai Zeit ist, schriftlich Widerspruch anzumelden. Also nur ein paar Tage, um sich mit der komplizierten Materie zu beschäftigen. Um es zu vereinfachen und zu beschleunigen haben wir daher eine Art Formular entwickelt, mit dem sich dieser Widerspruch problemlos realisieren lässt: Wer einzelne Aspekte kritikwürdig findet, macht entsprechende Kreuze. Wer aber (auch) ganz individuelle Punkte anbringen möchte, nutzt den freien Raum – oder hängt noch ein weiteres Blatt an. Hauptsache ist so oder so, dass dieses Papier spätestens spätestens bis zum 25. Mai am besten ans Bezirksamt  Hamburg-Mitte geschickt oder notfalls auch im Stadtteilbüro St. Georg abgegeben wird.

Download PDF

Weitere Unterlagen zum B-Plan 43 zum Download:

• Vorlage Stadtplanungsausschuss 24.02.2021
• Verordnung B-Plan 43 Entwurf
• Niederschrift öffentliche Plandiskussion 06.11.2006
• Protokoll Stadtplanungsausschuss Sitzung v. 03.02.2021
• Protokoll Stadtplanungsausschuss Sitzung v. 24.02.2021

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs St. Georg 43

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs St. Georg 43 „Nördlich Steindamm“

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat beschlossen, folgenden Bebauungsplan-Entwurf gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs öffentlich auszulegen:
Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom 26. April 2021 bis einschließlich 25. Mai 2021 statt.
Das Plangebiet umfasst Grundstücke zwischen dem Lohmühlenpark, dem Steindamm und der Brennerstraße sowie angrenzende Verkehrsflächen.
Das Plangebiet befindet sich in zentraler Cityrandlage im Stadtteil St. Georg zwischen den Straßen Brennerstraße und Steindamm und wird im Nordosten von der öffentlichen Grünfläche „Lohmühlenpark“ begrenzt. Der Lohmühlenpark ist Bestandteil des Alster-Bille-Elbe-Grünzuges, der sich derzeit von der Langen Reihe bis zur Straße Beim Strohhause durchgängig erstreckt. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 3,07 ha.

Ziel des Bebauungsplans mit der Bezeichnung „St. Georg 43“ ist die Sicherung und Weiterentwicklung der im Plangebiet bestehenden gemischten Nutzungsstrukturen. Der Steindamm soll entsprechend der Bedeutung für den Stadtteil St. Georg als Einkaufs- und Geschäftsstraße stabilisiert werden. Entlang des Steindamms und der südwestlichen Hälfte des Plangebiets an der Brennerstraße sollen die hier vorhandenen gewerblichen Nutzungen gesichert und weiterentwickelt werden. Auf geeigneten Flächen insbesondere entlang der Brennerstraße und am Lohmühlenpark soll neues Wohnen entstehen, um den Anteil der Wohnbevölkerung im Stadtteil St. Georg zu erhöhen. Auf zwei städtischen und einer privaten Fläche an der Brennerstraße soll durch eine private Stiftung zeitnah öffentlich geförderter Mietwohnungsbau umgesetzt werden. Mittel bis langfristig ist von weiteren Bauvorhaben auszugehen.

Städtebauliche soll eine Arrondierung der Blockrandbebauung erfolgen, um insbesondere den Charakter des Steindamms als Einkaufs- und Geschäftsstraße zu fördern und gleichzeitig ruhige Blockinnenbereiche zur Stärkung der Wohnfunktion zu erhalten.

Die Umsetzung des Bebauungskonzepts ist nach bestehendem Planungsrecht nicht möglich. Es wurde daher die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.

Auf Grundlage von § 3 Absatz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) und entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches erfolgt die öffentliche Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet.

Im Internet können die Auslegungsunterlagen des Bebauungsplan-Entwurfes sowie ergänzende Unterlagen, insbesondere die zum Bebauungsplan-Entwurf erstellten Gutachten und Untersuchungen sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen, im oben genannten Zeitraum auf den Seiten des Serviceportals der Stadt Hamburg („Hamburg Service“) unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ (kurz BOP) unter folgender Adresse

https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/BOP
oder unter
https://www.hamburg.de/mitte/bplaene-im-verfahren/83818/stgeorg43-1/
eingesehen werden.

Im BOP besteht zudem die Möglichkeit für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, Stellungnahmen direkt online abzugeben. Vor der Nutzung ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.

Ergänzend – für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die keinen Internetzugang oder aus sonstigen Gründen keinen Zugang zum BOP haben – wird der Entwurf des Bebauungsplans St. Georg 43 in der Zeit vom 26. April 2021 bis einschließlich 25. Mai 2021 an den Werktagen (außer sonnabends) während der Dienststunden montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 15 Uhr im Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, VII. Stock, Eingangsbereich Flügel B (Foyer), Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg ausgelegt.

Für den Auslegungsraum sind die besonderen Nutzungsbedingungen im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zu beachten. Insbesondere ist der Zutritt zu den Aushängen nur einer Besuchspartei (maximal zwei Personen eines Haushalts) gleichzeitig und nach vorheriger Terminvereinbarung gestattet. Die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen und die Maskenpflicht sind einzuhalten, Wartezeiten sind möglich. Für Auskünfte und Beratungen stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte während der Dienststunden zur Verfügung (Tel. (040) 42854 – 2345 / E-Mail: stadtplanung@hamburg-mitte.hamburg.de).

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. Im Verfahren wird weiterhin von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB abgesehen.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu dem ausliegenden Bebauungsplan-Entwurf bei der genannten Dienststelle schriftlich per Post, per E-Mail an stadtplanung@hamburg-mitte.hamburg.de oder elektronisch direkt im BOP abgegeben werden. Bitte beachten Sie dazu den Hinweis zum Datenschutz unten. Die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift vor Ort wird nach § 4 PlanSiG ausgeschlossen.

Hinweis:
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen von § 4a Absatz 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz:
Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte unter dem folgenden Link:

https://www.hamburg.de/mitte/datenschutzerklaerungen

Die personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bebauungsplanverfahrens. Die Datenschutzerklärung kann auch direkt im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eingesehen oder auf Verlagen per Post oder per E-Mail übermittelt werden. Mit der Übermittlung Ihrer Einwendungen erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach DSGVO einverstanden

Die Mitarbeiter des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung informieren Sie gerne über die Planinhalte und das weitere Verfahren. Die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen sind Teil des Rechtsetzungsverfahrens. Diese werden vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und den beschlussfassenden Gremien in die Bewertung und Entscheidung über den Bebauungsplan einbezogen. Nach erfolgter Feststellung des Bebauungsplans wird allen Bürgerinnen und Bürgern, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt.

Rückfragen der Medien
Bezirksamt Hamburg-Mitte | Pressestelle
Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg
Telefon: (040) 428 54-2877/-2880
E-Mail: pressestelle@hamburg-mitte.hamburg.de