Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs St. Georg 43

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs St. Georg 43 „Nördlich Steindamm“

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat beschlossen, folgenden Bebauungsplan-Entwurf gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs öffentlich auszulegen:
Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom 26. April 2021 bis einschließlich 25. Mai 2021 statt.
Das Plangebiet umfasst Grundstücke zwischen dem Lohmühlenpark, dem Steindamm und der Brennerstraße sowie angrenzende Verkehrsflächen.
Das Plangebiet befindet sich in zentraler Cityrandlage im Stadtteil St. Georg zwischen den Straßen Brennerstraße und Steindamm und wird im Nordosten von der öffentlichen Grünfläche „Lohmühlenpark“ begrenzt. Der Lohmühlenpark ist Bestandteil des Alster-Bille-Elbe-Grünzuges, der sich derzeit von der Langen Reihe bis zur Straße Beim Strohhause durchgängig erstreckt. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 3,07 ha.

Ziel des Bebauungsplans mit der Bezeichnung „St. Georg 43“ ist die Sicherung und Weiterentwicklung der im Plangebiet bestehenden gemischten Nutzungsstrukturen. Der Steindamm soll entsprechend der Bedeutung für den Stadtteil St. Georg als Einkaufs- und Geschäftsstraße stabilisiert werden. Entlang des Steindamms und der südwestlichen Hälfte des Plangebiets an der Brennerstraße sollen die hier vorhandenen gewerblichen Nutzungen gesichert und weiterentwickelt werden. Auf geeigneten Flächen insbesondere entlang der Brennerstraße und am Lohmühlenpark soll neues Wohnen entstehen, um den Anteil der Wohnbevölkerung im Stadtteil St. Georg zu erhöhen. Auf zwei städtischen und einer privaten Fläche an der Brennerstraße soll durch eine private Stiftung zeitnah öffentlich geförderter Mietwohnungsbau umgesetzt werden. Mittel bis langfristig ist von weiteren Bauvorhaben auszugehen.

Städtebauliche soll eine Arrondierung der Blockrandbebauung erfolgen, um insbesondere den Charakter des Steindamms als Einkaufs- und Geschäftsstraße zu fördern und gleichzeitig ruhige Blockinnenbereiche zur Stärkung der Wohnfunktion zu erhalten.

Die Umsetzung des Bebauungskonzepts ist nach bestehendem Planungsrecht nicht möglich. Es wurde daher die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.

Auf Grundlage von § 3 Absatz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) und entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches erfolgt die öffentliche Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet.

Im Internet können die Auslegungsunterlagen des Bebauungsplan-Entwurfes sowie ergänzende Unterlagen, insbesondere die zum Bebauungsplan-Entwurf erstellten Gutachten und Untersuchungen sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen, im oben genannten Zeitraum auf den Seiten des Serviceportals der Stadt Hamburg („Hamburg Service“) unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ (kurz BOP) unter folgender Adresse

https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/BOP
oder unter
https://www.hamburg.de/mitte/bplaene-im-verfahren/83818/stgeorg43-1/
eingesehen werden.

Im BOP besteht zudem die Möglichkeit für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, Stellungnahmen direkt online abzugeben. Vor der Nutzung ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.

Ergänzend – für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die keinen Internetzugang oder aus sonstigen Gründen keinen Zugang zum BOP haben – wird der Entwurf des Bebauungsplans St. Georg 43 in der Zeit vom 26. April 2021 bis einschließlich 25. Mai 2021 an den Werktagen (außer sonnabends) während der Dienststunden montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 15 Uhr im Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, VII. Stock, Eingangsbereich Flügel B (Foyer), Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg ausgelegt.

Für den Auslegungsraum sind die besonderen Nutzungsbedingungen im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zu beachten. Insbesondere ist der Zutritt zu den Aushängen nur einer Besuchspartei (maximal zwei Personen eines Haushalts) gleichzeitig und nach vorheriger Terminvereinbarung gestattet. Die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen und die Maskenpflicht sind einzuhalten, Wartezeiten sind möglich. Für Auskünfte und Beratungen stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte während der Dienststunden zur Verfügung (Tel. (040) 42854 – 2345 / E-Mail: stadtplanung@hamburg-mitte.hamburg.de).

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. Im Verfahren wird weiterhin von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB abgesehen.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu dem ausliegenden Bebauungsplan-Entwurf bei der genannten Dienststelle schriftlich per Post, per E-Mail an stadtplanung@hamburg-mitte.hamburg.de oder elektronisch direkt im BOP abgegeben werden. Bitte beachten Sie dazu den Hinweis zum Datenschutz unten. Die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift vor Ort wird nach § 4 PlanSiG ausgeschlossen.

Hinweis:
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen von § 4a Absatz 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz:
Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte unter dem folgenden Link:

https://www.hamburg.de/mitte/datenschutzerklaerungen

Die personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bebauungsplanverfahrens. Die Datenschutzerklärung kann auch direkt im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eingesehen oder auf Verlagen per Post oder per E-Mail übermittelt werden. Mit der Übermittlung Ihrer Einwendungen erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach DSGVO einverstanden

Die Mitarbeiter des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung informieren Sie gerne über die Planinhalte und das weitere Verfahren. Die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen sind Teil des Rechtsetzungsverfahrens. Diese werden vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und den beschlussfassenden Gremien in die Bewertung und Entscheidung über den Bebauungsplan einbezogen. Nach erfolgter Feststellung des Bebauungsplans wird allen Bürgerinnen und Bürgern, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt.

Rückfragen der Medien
Bezirksamt Hamburg-Mitte | Pressestelle
Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg
Telefon: (040) 428 54-2877/-2880
E-Mail: pressestelle@hamburg-mitte.hamburg.de