Archiv der Kategorie: Mieten

Kundgebung gegen Mietenexplosion und Verdrängung
mit dem Orchester „Tuten und Blasen“
Samstag, 26.3. 2022, Beginn bereits um 12.30 Uhr, vor dem Haus Danziger Straße 47-51

St. Georg, den 22.3.2022
Betr.: Protestveranstaltungen gegen Mietenexplosion und Verdrängung in St. Georg

An die Medien der FHH

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den kommenden Tagen führt der Einwohnerverein St. Georg zwei Veranstaltungen durch, um auf die angespannte Lage der Mieter und Mieterinnen im Stadtteil St. Georg aufmerksam zu machen. Die allgemeine Mietenentwicklung – die Durchschnittsmiete liegt hier bereits bei über 17,- Euro je Quadratmeter -, die dramatischen Mietpreissprünge im aktuellen Mietenspiegel, der weit unterdurchschnittliche soziale Wohnungsbau und vieles mehr belasten das Gros der St. Georger Mieter*innenhaushalte. Mehr dazu erfahren Sie im Anhang.
Unmittelbarer Anlass für unsere Aktivitäten ist der Umstand, dass die Mietwohnungen in der Danziger Straße 47-51, gelegen mitten im Gebiet mit einer Sozialen Erhaltungsverordnung, in Eigentumswohnungen umgewandelt worden sind. Die 15 Mieter*innenhaushalte haben jetzt noch sieben Jahre das Vorrecht, die eigene Wohnung zu erwerben; den vier alteingesessenen Läden ist bereits zum Jahreswechsel die Kündigung zugegangen. Wir hatten bisher angenommen, besser gehofft, dass Mieter*innen durch eine Soziale Erhaltungsverordnung zumindest halbwegs vor der Verdrängung geschützt sind, aber selbst das erweist sich als Fehlannahme. Es ist höchste Zeit, gegen Mietenexplosion und Verdrängung im Stadtteil aktiv zu werden.

Wir laden deshalb zu zwei Veranstaltungen ein:

a) Donnerstag, 24.3., 19.00 Uhr, Großer Saal des Erzbistums, Danziger Straße 64:Podiumsdiskussion „Gegen Mietenexplosion und Verdrängung!“, mit
* Micco Dotzauer, Inhaber der Contact-Bar, zur Danziger Straße 47-51
* Stefan Budig, Mieter des vom Abbruch bedrohten Hauses Brennerstraße 80-82
* Michael Schwarz, über Leerstände und Ferienwohnungen
* Stefan Schmalfeldt, Mieterverein zu Hamburg
* Heike Sudmann, Bürgerschaftsabgeordnete der LINKEN, stadtentwicklungspolitische Sprecherin
* Simon Kuchinke, Bürgerschaftsabgeordneter der SPD aus St. Georg
* Abgeordnete der GRÜNEN sind angefragt* Michael Joho, Einwohnerverein, zu aktuellen Wohnungsproblemen in St. Georg
* Joscha Metzger, Moderator für den Einwohnerverein* Angefragt sind – bisher ergebnislos – weiterhin ein/e Abgeordnete/r der GRÜNEN und Michael Mathe, der Leiter des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung im Bezirk Hamburg-Mitte.

b) Samstag, 26.3., Achtung, vorgezogener Anfang: 12.30 Uhr, vor der Danziger Straße 47-51:
Kundgebung „Gegen Mietenexplosion und Verdrängung!“, mit

* Tuten und Blasen, das Blasorchester spielt ab 12.30 Uhr auf
* Micco Dotzauer, Kneipier der Contact-Bar zur Verdrängung der LadeninhaberInnen der Danziger Starße 47-51
* Leslie Franke, Filmprojekt von Kern-TV über den Ausverkauf der Städte
* Stefan Budig, Bewohner des abrissbedrohten Hauses in der Brennerstraße 80-82
* Michael Joho, Moderation und Einleitung

Über eine Berücksichtigung in Ihrem Medium würden wir uns sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Joho, 0160 / 91 48 10 27 und
Dr. Joscha Metzger, 0179 / 39 36 276
der 1. und 2. Vorsitzende des Einwohnervereins St. Georg von 1987 e.V.

Mietenexplosion

Gegen Mietenexplosion und Verdrängung!

Auf uns St. Georgerinnen und St. Georger kommen noch härtere harte Zeiten zu, nur ein paar Punkte:

  • Steigerung der Durchschnittsmieten von 2019 bis 2021 laut jüngstem Mietenspiegel um 7,3 %!
  • Teile der Koppel, der Rautenbergstraße, der Schmilinskystraße und des St. Georgs Kirchhof in die „gute“ Wohnlage hochgruppiert!
  • Etliche Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen im Sozialen Erhaltungsverordnungsgebiet, jüngst in der Danziger Straße 47-51!
  • Abbruchpläne für das Mietshaus Brennerstraße 80-82 infolge unterlassener Instandhaltung!

Ankratzen des Lohmühlenparks voraussichtlich für den Bau neuer Eigentumswohnungen!

  • Weit unterdurchschnittlicher Neubau von Sozialwohnungen, dafür von umso mehr Eigentumswohnungen seit 2011!

So geht’s nicht weiter. Das nehmen wir nicht unwidersprochen hin. Wir sagen: Gegen Mietenexplosion und Verdrängung in St. Georg. Jetzt. Und wir laden zu diesen Veranstaltungen ein:

  • Podiumsdiskussion mit Betroffenen, dem Mieterverein und VertreterInnen der SPD, der GRÜNEN und der LINKEN

Donnerstag, 24. März, 19.00 Uhr, Großer Saal, Danziger Straße 64

  • Kundgebung mit betroffenen MieterInnen aus St. Georg

Samstag, 26. März, 13.00 Uhr, vor der Danziger Straße 47-51

  • Stadtteilbeirat zum Schwerpunkt Wohnen und Mieten in St. Georg

Mittwoch, 27. April, 18.30 Uhr, Video oder Heinrich-Wolgast-Schule

Einwohnerverein St. Georg von 1987 e.V.

Stadtteilbüro, Hansaplatz 9, 20099 Hamburg, Tel. 280 37 31, www.ev-stgeorg.de, info@ev-stgeorg.de

St. Georg, den 8.3.2022


Broschüre von Elke Ehninger zum Download

 


Artikel in der taz v. 30.04.21:

https://taz.de/Archiv-Suche/!5763490&s=Zwei%2BMeter&SuchRahmen=Print/

Presseerklärung des Einwohnervereins:

Hände weg vom Lohmühlenpark!
St. Georg, den 27.4.2021

Der Lohmühlenpark ist St. Georgs grüne Lunge, und er ist Teil des bedeutenden Alster-Bille-Elbe-Grünzugs. Hunderte St. GeorgerInnen wohnten der Einweihung des unter starker BürgerInnenbeteiligung entwickelten und dann millionenschwer hergerichteten Lohmühlenparks am 7. Juli 2001 bei. Viele AnwohnerInnen haben diesen Park damals als Labsal empfunden, nach einem Jahrzehnt heftiger sozial- und drogenpolitischer Auseinandersetzungen in den 1990er Jahren. Und sie nutzen ihn seitdem als Ort der Entspannung und Bewegung, als Zentrum des St. Georger Stadtteillebens. Allemal in Zeiten der Corona-Pandemie.

Trotzdem ist seitens des Bezirks Hamburg-Mitte geplant, einen kleinen Streifen des Parkgeländes zwischen der Brennerstraße und dem Steindamm zu verkaufen und damit einen Investorentraum wahrzumachen: An den Flanken die Bürobebauung in die Höhe zu treiben und dazwischen einen neuen Riegel mit Wohnungen direkt an der neuen Grundstücksgrenze zu errichten. Nicht nur, dass ein Teil des öffentlichen Geländes ohne jegliche Not privatisiert werden soll und damit dem Investor eine Verzigfachung seiner Rendite garantiert wird, die höheren Bauten werden auch einen Teil des Parks überschatten. Das nehmen wir nicht hin.

Es geht um den Entwurf des Bebauungsplans St. Georg 43, der das Gebiet zwischen dem Park und der Danziger Straße erfasst. Der Plan stand schon einmal 2006 zur Debatte, wurde dann aber anderthalb Jahrzehnte (!) völlig intransparent weiterverhandelt und soll jetzt in alarmierend schnellem Tempo über die Bühne gebracht werden. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen ist bereits gestartet worden, jetzt gibt es lediglich noch dreieinhalb Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen. Nach 15 Jahren wäre es allerdings angemessen gewesen, den ja stark veränderten B-Plan-Entwurf der St. Georger Öffentlichkeit erneut vorzustellen und Zeit für Information und Diskussion zu lassen. Doch der Bezirk will den B-Plan übers Knie brechen.

Der Einwohnerverein ruft daher dazu auf,

  • an der Online-Stadtteilbeiratssitzung am Mittwoch, den 28. April, 18.30 Uhr, teilzunehmen, um mit BezirksvertreterInnen über den B-Plan St. Georg 43 zu diskutieren.
  • sich an seiner Kundgebung (Motto: „Hände weg vom Park!“) am Freitag, den 30. April, 16.00 Uhr, im Park zwischen der Brennerstraße und dem Steindamm zu beteiligen.
    Hier gilt es, eine Atemschutzmaske anzulegen und Abstand zu halten. (Noch steht die Bestätigung der Versammlungsbehörde aus.)
  • spätestens bis zum 25. Mai Einwendungen gegen den Bebauungsplan-Entwurf St. Georg 43 beim Bezirksamt Hamburg-Mitte vorzubringen.

Michael Joho
Vorsitzender des Einwohnerverein St. Georg

 

 

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Offizielle Mitteilung des Bezirksamts Hamburg Mitte:

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung macht Sie auf die Ankündigung zur Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs St. Georg 43 – Nördlich Steindamm aufmerksam. Sie finden alle notwendigen Informationen hierzu auf der Internetseite des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung unter: Bebauungsplan-Entwurf St. Georg 43 – hamburg.de

Die Öffentliche Auslegung wird vom 26.04.2021 bis einschließlich 25.05.2021 stattfinden. In diesem Zeitraum werden die Auslegungsunterlagen (Planzeichnung, Verordnung und Begründung) auch auf der Internetseite des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung zum Herunterladen bereitgestellt werden.

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Das Übers-Knie-Brechen des Bebaungsplan-Entwurfs St. Georg 43 durch den Bezirk Hamburg-Mitte hat zur Folge, dass nur noch bis zum 25. Mai Zeit ist, schriftlich Widerspruch anzumelden. Also nur ein paar Tage, um sich mit der komplizierten Materie zu beschäftigen. Um es zu vereinfachen und zu beschleunigen haben wir daher eine Art Formular entwickelt, mit dem sich dieser Widerspruch problemlos realisieren lässt: Wer einzelne Aspekte kritikwürdig findet, macht entsprechende Kreuze. Wer aber (auch) ganz individuelle Punkte anbringen möchte, nutzt den freien Raum – oder hängt noch ein weiteres Blatt an. Hauptsache ist so oder so, dass dieses Papier spätestens spätestens bis zum 25. Mai am besten ans Bezirksamt  Hamburg-Mitte geschickt oder notfalls auch im Stadtteilbüro St. Georg abgegeben wird.

Download PDF

Weitere Unterlagen zum B-Plan 43 zum Download:

• Vorlage Stadtplanungsausschuss 24.02.2021
• Verordnung B-Plan 43 Entwurf
• Niederschrift öffentliche Plandiskussion 06.11.2006
• Protokoll Stadtplanungsausschuss Sitzung v. 03.02.2021
• Protokoll Stadtplanungsausschuss Sitzung v. 24.02.2021

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs St. Georg 43

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs St. Georg 43 „Nördlich Steindamm“

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat beschlossen, folgenden Bebauungsplan-Entwurf gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs öffentlich auszulegen:
Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom 26. April 2021 bis einschließlich 25. Mai 2021 statt.
Das Plangebiet umfasst Grundstücke zwischen dem Lohmühlenpark, dem Steindamm und der Brennerstraße sowie angrenzende Verkehrsflächen.
Das Plangebiet befindet sich in zentraler Cityrandlage im Stadtteil St. Georg zwischen den Straßen Brennerstraße und Steindamm und wird im Nordosten von der öffentlichen Grünfläche „Lohmühlenpark“ begrenzt. Der Lohmühlenpark ist Bestandteil des Alster-Bille-Elbe-Grünzuges, der sich derzeit von der Langen Reihe bis zur Straße Beim Strohhause durchgängig erstreckt. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 3,07 ha.

Ziel des Bebauungsplans mit der Bezeichnung „St. Georg 43“ ist die Sicherung und Weiterentwicklung der im Plangebiet bestehenden gemischten Nutzungsstrukturen. Der Steindamm soll entsprechend der Bedeutung für den Stadtteil St. Georg als Einkaufs- und Geschäftsstraße stabilisiert werden. Entlang des Steindamms und der südwestlichen Hälfte des Plangebiets an der Brennerstraße sollen die hier vorhandenen gewerblichen Nutzungen gesichert und weiterentwickelt werden. Auf geeigneten Flächen insbesondere entlang der Brennerstraße und am Lohmühlenpark soll neues Wohnen entstehen, um den Anteil der Wohnbevölkerung im Stadtteil St. Georg zu erhöhen. Auf zwei städtischen und einer privaten Fläche an der Brennerstraße soll durch eine private Stiftung zeitnah öffentlich geförderter Mietwohnungsbau umgesetzt werden. Mittel bis langfristig ist von weiteren Bauvorhaben auszugehen.

Städtebauliche soll eine Arrondierung der Blockrandbebauung erfolgen, um insbesondere den Charakter des Steindamms als Einkaufs- und Geschäftsstraße zu fördern und gleichzeitig ruhige Blockinnenbereiche zur Stärkung der Wohnfunktion zu erhalten.

Die Umsetzung des Bebauungskonzepts ist nach bestehendem Planungsrecht nicht möglich. Es wurde daher die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.

Auf Grundlage von § 3 Absatz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) und entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches erfolgt die öffentliche Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet.

Im Internet können die Auslegungsunterlagen des Bebauungsplan-Entwurfes sowie ergänzende Unterlagen, insbesondere die zum Bebauungsplan-Entwurf erstellten Gutachten und Untersuchungen sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen, im oben genannten Zeitraum auf den Seiten des Serviceportals der Stadt Hamburg („Hamburg Service“) unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ (kurz BOP) unter folgender Adresse

https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/BOP
oder unter
https://www.hamburg.de/mitte/bplaene-im-verfahren/83818/stgeorg43-1/
eingesehen werden.

Im BOP besteht zudem die Möglichkeit für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, Stellungnahmen direkt online abzugeben. Vor der Nutzung ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.

Ergänzend – für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die keinen Internetzugang oder aus sonstigen Gründen keinen Zugang zum BOP haben – wird der Entwurf des Bebauungsplans St. Georg 43 in der Zeit vom 26. April 2021 bis einschließlich 25. Mai 2021 an den Werktagen (außer sonnabends) während der Dienststunden montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 15 Uhr im Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, VII. Stock, Eingangsbereich Flügel B (Foyer), Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg ausgelegt.

Für den Auslegungsraum sind die besonderen Nutzungsbedingungen im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zu beachten. Insbesondere ist der Zutritt zu den Aushängen nur einer Besuchspartei (maximal zwei Personen eines Haushalts) gleichzeitig und nach vorheriger Terminvereinbarung gestattet. Die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen und die Maskenpflicht sind einzuhalten, Wartezeiten sind möglich. Für Auskünfte und Beratungen stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte während der Dienststunden zur Verfügung (Tel. (040) 42854 – 2345 / E-Mail: stadtplanung@hamburg-mitte.hamburg.de).

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. Im Verfahren wird weiterhin von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB abgesehen.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu dem ausliegenden Bebauungsplan-Entwurf bei der genannten Dienststelle schriftlich per Post, per E-Mail an stadtplanung@hamburg-mitte.hamburg.de oder elektronisch direkt im BOP abgegeben werden. Bitte beachten Sie dazu den Hinweis zum Datenschutz unten. Die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift vor Ort wird nach § 4 PlanSiG ausgeschlossen.

Hinweis:
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen von § 4a Absatz 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz:
Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte unter dem folgenden Link:

https://www.hamburg.de/mitte/datenschutzerklaerungen

Die personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bebauungsplanverfahrens. Die Datenschutzerklärung kann auch direkt im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eingesehen oder auf Verlagen per Post oder per E-Mail übermittelt werden. Mit der Übermittlung Ihrer Einwendungen erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach DSGVO einverstanden

Die Mitarbeiter des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung informieren Sie gerne über die Planinhalte und das weitere Verfahren. Die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen sind Teil des Rechtsetzungsverfahrens. Diese werden vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und den beschlussfassenden Gremien in die Bewertung und Entscheidung über den Bebauungsplan einbezogen. Nach erfolgter Feststellung des Bebauungsplans wird allen Bürgerinnen und Bürgern, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt.

Rückfragen der Medien
Bezirksamt Hamburg-Mitte | Pressestelle
Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg
Telefon: (040) 428 54-2877/-2880
E-Mail: pressestelle@hamburg-mitte.hamburg.de

Aufruf von Recht auf Stadt

Das Netzwerk Recht auf Stadt ruft auf:
#HousingActionDay2020 am kommenden Samstag, den 28. März 2020
Fenster- und Online-Demonstration gegen Mietenwahnsinn und Verdrängung

Am 28. März 2020 wären unter dem Motto „Wohnen für Menschen statt für Profite“ zehntausende Menschen in ganz Europa auf die Straßen gegangen, um gegen hohe Mieten, Zwangsräumungen und Wohnungslosigkeit und für eine solidarische und ökologische Stadtentwicklung zu demonstrieren. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise hat das bundesweite Aktionsbündnis gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn ebenso wie seine europäischen Bündnispartner*innen die geplanten Großdemonstrationen zum Housing Action Day verschoben.

Unsere Solidarität und unser Kampf für das Recht auf eine Stadt, in der alle gut und sicher wohnen können, sind wichtiger denn je.

Die Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig Wohnraum auch als Schutzraum ist. Am schlechtesten vor einer Infizierung schützen können sich Obdachlose und Geflüchtete, die auf der Straße oder in beengten Gemeinschaftsunterkünften leben, mangelhafte Hygienebedingungen und fehlende medizinische Versorgung oftmals inbegriffen.

Schon jetzt verlieren Menschen ihre Jobs, haben mit Kurzarbeit geringere Einkommen oder sind als kleine Selbstständige, freiberuflich Tätige, Kulturschaffende oder Kleingewerbetreibende in akuter Notlage. Damit wird sich auch die Wohnungskrise verschärfen. Es drohen: Kündigungen und Zwangsräumungen, Strom- und Wassersperren, Schließung von Kultureinrichtungen und Kneipen oder Zwangsversteigerungen. Besonders in Krisenzeiten gilt für uns einmal mehr: Wohnraum ist keine Ware! Wohnen ist Menschenrecht!

Wir solidarisieren uns mit allen, die erkrankt sind oder zu Risikogruppen gehören. Dies sind oft dieselben, die unter Armut, prekären Beschäftigungsverhältnissen oder Wohnungslosigkeit leiden. Wir solidarisieren uns auch mit allen Menschen, die ihre Einkommenquelle verloren haben und deren Existenz bedroht ist.

Um Wohnungsverluste zu verhindern, existenziellen Ruin abzuwehren und gesundheitlichen Schutz zu sichern, fordern wir als Sofortmaßnahmen:

– Stopp von Räumungsklagen und Zwangsräumungen!
– Keine Energie- und Wassersperren!
– Moratorium für Mietzahlungen, Erlass von Mietschulden und Renditeverzicht!
– Mietendeckel und Mieterhöhungstopp!
– Moratorium für Hypothekenzahlungen!
– Auflösung von Sammelunterkünften wie Lagern und die menschenwürdige Unterbringung!
– Beschlagnahmung von leerstehenden Wohnungen sowie Ferienwohnungen!
– Legalisierung von Besetzungen leerstehender Wohnungen und Häuser!
– Solidarfonds für Kleingewerbetreibende, Freiberufler_innen, Kultur- und soziale Einrichtungen!
– Bedingungsloses Grundeinkommen für 6 Monate!

Unseren Forderungen und dem Protest wollen wir weiterhin eine Stimme geben.

Deshalb sagen wir den Housing Action Day nicht ab, sondern verlagern ihn zusammen mit unseren europäischen Bündnispartner*innen in die Wohnungen und Häuser und in die sozialen Medien. Für Samstag, den 28. März laden wir ein, uns dabei zu unterstützen:

Macht unsere Forderungen mit Transpararenten und Plakaten sichtbar. Nutzt gelbe Handschuhe als Zeichen. Macht unseren Protest in den Städten auch hörbar, indem ihr um 18 Uhr für 10 Minuten mit Töpfen und Deckeln scheppert oder anders Lärm oder Musik macht. Seid kreativ und mobilisiert für diese Aktion eure Nachbar*innen!

Außerdem wollen wir am 28. März mit euch eine Online-Demo in den sozialen Medien veranstalten: Produziert Bilder, Texte und Videos von diesen Aktionen und postet sie unter den Hashtags #HousingActionDay2020 #togetheragainstcorona. Damit solidarisieren wir uns auch mit unseren Bündnispartner*inen europaweit und lassen alle wissen: Die Wohnungskrise verschärft sich gerade und wir lassen in unserem Protest nicht nach.

Auch bei einem Kontaktverbot können wir handeln und uns wehren! Unsere Housing Action Day-Vernetzung kämpft weiter. Europaweit. Es gibt Lösungen, um Menschen zu schützen und zu helfen. Wir müssen sie nur durchsetzen. Kämpft mit uns und organisiert euch!

Wohnen für Menschen statt für Profite!

Aktionsbündnis gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn

Kontakt:

info@housing-action-day.net
www.housing-action-day.net
https://www.facebook.com/mietenwahnsinnstoppen/
https://twitter.com/Mietenwahnsinn0
https://www.instagram.com/mietenwahnsinnstoppen/