BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/
- Wahlperiode 15.1.2020
Antrag
der Abgeordneten Heike Sudmann, Stephan Jersch, Sabine Boeddinghaus, Cansu Özdemir, Deniz Celik, Martin Dolzer, Dr. Carola Ensslen, Norbert Hackbusch, Christiane Schneider, Mehmet Yildiz (Fraktion DIE LINKE)
Betr.: Wochenmärkte erhalten!
Neben 40 privaten sind es vor allem die rund 60 städtischen Wochenmärkte, die in verschiedenen Stadtteilen einen zentralen Beitrag zu Nahversorgung der Menschen liefern, gerade auch dort, wo in den vergangenen Jahren die Ladenstruktur mangels Schutzes des inhabergeführten Kleingewerbes weggebrochen ist. Wochenmärkte sind darüber hinaus aber auch anerkanntermaßen wichtige Orte des Stadtteillebens und der Kommunikation. Und nicht zuletzt gewinnen die Wochenmärkte auch unter ökologischen und klimapolitischen Gesichtspunkten weiter an Bedeutung, sorgen die Marktbeschicker_innen doch für ein günstiges Angebot mit im Umland entstandenen Produkten, bei denen auf aufwendige (Plastik-) Verpackungen weitestgehend verzichtet werden kann.
Doch bei aller Wertschätzung der Wochenmärkte sind diese mit dem so genannten Kostendeckungsprinzip konfrontiert, das laut Hamburgischem Gebührengesetz vorsieht, „Benutzungsgebühren (…) als Gegenleistung für die tatsächliche Inanspruchnahme (Benutzung) öffentlicher Anstalten, Einrichtungen oder Anlagen“ zu erheben. Weil einige Märkte im Bezirk Hamburg-Mitte eine deutliche Kostenunterdeckung aufweisen, schlug das zuständige Fachamt im Herbst vergangenen Jahres vor, die Marktgebühren zu erhöhen und einige Märkte bzw. Marktzeiten zum Jahreswechsel einzustellen (Drs.-Nr. 22-0135.1 vom 1.10.2019). Auch wenn diese Pläne vorerst offenbar vom Tisch sind, auch wegen der einheitlichen Ablehnung seitens aller Bezirksfraktionen und erster Proteste von Bürger_innen, steht das Problem der mangelnden Kostendeckung ungeklärt im Raum.
Vor diesem Hintergrund und zur Absicherung der teilweise seit Jahrzehnten bestehenden Wochenmärkte bedarf es einer grundsätzlichen Neuregelung.
Die Bürgerschaft möge daher beschließen:
Der Senat wird aufgefordert,
- von der Einstellung einzelner Märkte oder Marktzeiten abzusehen.
- hamburgweit die Höhe der Kosten bei den Wochenmärkten zu evaluieren und Maßnahmen zu ihrer Senkung zu entwickeln (z.B. durch Übertragung bestimmter Aufgaben auf die Marktbeschicker_innen) und dafür auch die nötigen Voraussetzungen zu schaffen.
- die Bezirke überprüfen zu lassen, inwieweit bei den einzelnen Märkten die Gebühren moderat erhöht werden können, ohne die Marktbeschicker_innen in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu bedrohen bzw. die Preise so hochzutreiben, dass die Marktbesucher_innen ausbleiben.
- der hohen Bedeutung der Wochenmärkte für die Nahversorgung, die Kommunikation und die klimagerechte Einkaufsmöglichkeit Rechnung zu tragen und das Gebührengesetz im § 6, Abs. 3, bzw. die dazu gehörige Rechtsverordnung dahingehend abzuändern, bei Wochenmärkten vom Kostendeckungsprinzip abzugehen und die Sätze bei den einzelnen Gebühren aus sozialen und ökologischen Gründen zu senken.
- etwaige Kostendeckungslücken über einen neuen Etatposten bzw. eine neue Produktgruppe im Hamburger Haushalt zu finanzieren.
- die Hamburgische Bürgerschaft bis zum 30. Juni 2020 über den Stand in Sachen Wochenmärkte zu informieren.