Archiv der Kategorie: Soziales


Broschüre von Elke Ehninger zum Download

 


Artikel in der taz v. 30.04.21:

https://taz.de/Archiv-Suche/!5763490&s=Zwei%2BMeter&SuchRahmen=Print/

Presseerklärung des Einwohnervereins:

Hände weg vom Lohmühlenpark!
St. Georg, den 27.4.2021

Der Lohmühlenpark ist St. Georgs grüne Lunge, und er ist Teil des bedeutenden Alster-Bille-Elbe-Grünzugs. Hunderte St. GeorgerInnen wohnten der Einweihung des unter starker BürgerInnenbeteiligung entwickelten und dann millionenschwer hergerichteten Lohmühlenparks am 7. Juli 2001 bei. Viele AnwohnerInnen haben diesen Park damals als Labsal empfunden, nach einem Jahrzehnt heftiger sozial- und drogenpolitischer Auseinandersetzungen in den 1990er Jahren. Und sie nutzen ihn seitdem als Ort der Entspannung und Bewegung, als Zentrum des St. Georger Stadtteillebens. Allemal in Zeiten der Corona-Pandemie.

Trotzdem ist seitens des Bezirks Hamburg-Mitte geplant, einen kleinen Streifen des Parkgeländes zwischen der Brennerstraße und dem Steindamm zu verkaufen und damit einen Investorentraum wahrzumachen: An den Flanken die Bürobebauung in die Höhe zu treiben und dazwischen einen neuen Riegel mit Wohnungen direkt an der neuen Grundstücksgrenze zu errichten. Nicht nur, dass ein Teil des öffentlichen Geländes ohne jegliche Not privatisiert werden soll und damit dem Investor eine Verzigfachung seiner Rendite garantiert wird, die höheren Bauten werden auch einen Teil des Parks überschatten. Das nehmen wir nicht hin.

Es geht um den Entwurf des Bebauungsplans St. Georg 43, der das Gebiet zwischen dem Park und der Danziger Straße erfasst. Der Plan stand schon einmal 2006 zur Debatte, wurde dann aber anderthalb Jahrzehnte (!) völlig intransparent weiterverhandelt und soll jetzt in alarmierend schnellem Tempo über die Bühne gebracht werden. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen ist bereits gestartet worden, jetzt gibt es lediglich noch dreieinhalb Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen. Nach 15 Jahren wäre es allerdings angemessen gewesen, den ja stark veränderten B-Plan-Entwurf der St. Georger Öffentlichkeit erneut vorzustellen und Zeit für Information und Diskussion zu lassen. Doch der Bezirk will den B-Plan übers Knie brechen.

Der Einwohnerverein ruft daher dazu auf,

  • an der Online-Stadtteilbeiratssitzung am Mittwoch, den 28. April, 18.30 Uhr, teilzunehmen, um mit BezirksvertreterInnen über den B-Plan St. Georg 43 zu diskutieren.
  • sich an seiner Kundgebung (Motto: „Hände weg vom Park!“) am Freitag, den 30. April, 16.00 Uhr, im Park zwischen der Brennerstraße und dem Steindamm zu beteiligen.
    Hier gilt es, eine Atemschutzmaske anzulegen und Abstand zu halten. (Noch steht die Bestätigung der Versammlungsbehörde aus.)
  • spätestens bis zum 25. Mai Einwendungen gegen den Bebauungsplan-Entwurf St. Georg 43 beim Bezirksamt Hamburg-Mitte vorzubringen.

Michael Joho
Vorsitzender des Einwohnerverein St. Georg

 

 

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Offizielle Mitteilung des Bezirksamts Hamburg Mitte:

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung macht Sie auf die Ankündigung zur Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs St. Georg 43 – Nördlich Steindamm aufmerksam. Sie finden alle notwendigen Informationen hierzu auf der Internetseite des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung unter: Bebauungsplan-Entwurf St. Georg 43 – hamburg.de

Die Öffentliche Auslegung wird vom 26.04.2021 bis einschließlich 25.05.2021 stattfinden. In diesem Zeitraum werden die Auslegungsunterlagen (Planzeichnung, Verordnung und Begründung) auch auf der Internetseite des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung zum Herunterladen bereitgestellt werden.

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Das Übers-Knie-Brechen des Bebaungsplan-Entwurfs St. Georg 43 durch den Bezirk Hamburg-Mitte hat zur Folge, dass nur noch bis zum 25. Mai Zeit ist, schriftlich Widerspruch anzumelden. Also nur ein paar Tage, um sich mit der komplizierten Materie zu beschäftigen. Um es zu vereinfachen und zu beschleunigen haben wir daher eine Art Formular entwickelt, mit dem sich dieser Widerspruch problemlos realisieren lässt: Wer einzelne Aspekte kritikwürdig findet, macht entsprechende Kreuze. Wer aber (auch) ganz individuelle Punkte anbringen möchte, nutzt den freien Raum – oder hängt noch ein weiteres Blatt an. Hauptsache ist so oder so, dass dieses Papier spätestens spätestens bis zum 25. Mai am besten ans Bezirksamt  Hamburg-Mitte geschickt oder notfalls auch im Stadtteilbüro St. Georg abgegeben wird.

Download PDF

Weitere Unterlagen zum B-Plan 43 zum Download:

• Vorlage Stadtplanungsausschuss 24.02.2021
• Verordnung B-Plan 43 Entwurf
• Niederschrift öffentliche Plandiskussion 06.11.2006
• Protokoll Stadtplanungsausschuss Sitzung v. 03.02.2021
• Protokoll Stadtplanungsausschuss Sitzung v. 24.02.2021

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs St. Georg 43

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs St. Georg 43 „Nördlich Steindamm“

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat beschlossen, folgenden Bebauungsplan-Entwurf gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs öffentlich auszulegen:
Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom 26. April 2021 bis einschließlich 25. Mai 2021 statt.
Das Plangebiet umfasst Grundstücke zwischen dem Lohmühlenpark, dem Steindamm und der Brennerstraße sowie angrenzende Verkehrsflächen.
Das Plangebiet befindet sich in zentraler Cityrandlage im Stadtteil St. Georg zwischen den Straßen Brennerstraße und Steindamm und wird im Nordosten von der öffentlichen Grünfläche „Lohmühlenpark“ begrenzt. Der Lohmühlenpark ist Bestandteil des Alster-Bille-Elbe-Grünzuges, der sich derzeit von der Langen Reihe bis zur Straße Beim Strohhause durchgängig erstreckt. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 3,07 ha.

Ziel des Bebauungsplans mit der Bezeichnung „St. Georg 43“ ist die Sicherung und Weiterentwicklung der im Plangebiet bestehenden gemischten Nutzungsstrukturen. Der Steindamm soll entsprechend der Bedeutung für den Stadtteil St. Georg als Einkaufs- und Geschäftsstraße stabilisiert werden. Entlang des Steindamms und der südwestlichen Hälfte des Plangebiets an der Brennerstraße sollen die hier vorhandenen gewerblichen Nutzungen gesichert und weiterentwickelt werden. Auf geeigneten Flächen insbesondere entlang der Brennerstraße und am Lohmühlenpark soll neues Wohnen entstehen, um den Anteil der Wohnbevölkerung im Stadtteil St. Georg zu erhöhen. Auf zwei städtischen und einer privaten Fläche an der Brennerstraße soll durch eine private Stiftung zeitnah öffentlich geförderter Mietwohnungsbau umgesetzt werden. Mittel bis langfristig ist von weiteren Bauvorhaben auszugehen.

Städtebauliche soll eine Arrondierung der Blockrandbebauung erfolgen, um insbesondere den Charakter des Steindamms als Einkaufs- und Geschäftsstraße zu fördern und gleichzeitig ruhige Blockinnenbereiche zur Stärkung der Wohnfunktion zu erhalten.

Die Umsetzung des Bebauungskonzepts ist nach bestehendem Planungsrecht nicht möglich. Es wurde daher die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.

Auf Grundlage von § 3 Absatz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) und entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches erfolgt die öffentliche Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet.

Im Internet können die Auslegungsunterlagen des Bebauungsplan-Entwurfes sowie ergänzende Unterlagen, insbesondere die zum Bebauungsplan-Entwurf erstellten Gutachten und Untersuchungen sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen, im oben genannten Zeitraum auf den Seiten des Serviceportals der Stadt Hamburg („Hamburg Service“) unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ (kurz BOP) unter folgender Adresse

https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/BOP
oder unter
https://www.hamburg.de/mitte/bplaene-im-verfahren/83818/stgeorg43-1/
eingesehen werden.

Im BOP besteht zudem die Möglichkeit für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, Stellungnahmen direkt online abzugeben. Vor der Nutzung ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.

Ergänzend – für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die keinen Internetzugang oder aus sonstigen Gründen keinen Zugang zum BOP haben – wird der Entwurf des Bebauungsplans St. Georg 43 in der Zeit vom 26. April 2021 bis einschließlich 25. Mai 2021 an den Werktagen (außer sonnabends) während der Dienststunden montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 15 Uhr im Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, VII. Stock, Eingangsbereich Flügel B (Foyer), Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg ausgelegt.

Für den Auslegungsraum sind die besonderen Nutzungsbedingungen im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zu beachten. Insbesondere ist der Zutritt zu den Aushängen nur einer Besuchspartei (maximal zwei Personen eines Haushalts) gleichzeitig und nach vorheriger Terminvereinbarung gestattet. Die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen und die Maskenpflicht sind einzuhalten, Wartezeiten sind möglich. Für Auskünfte und Beratungen stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte während der Dienststunden zur Verfügung (Tel. (040) 42854 – 2345 / E-Mail: stadtplanung@hamburg-mitte.hamburg.de).

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. Im Verfahren wird weiterhin von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB abgesehen.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu dem ausliegenden Bebauungsplan-Entwurf bei der genannten Dienststelle schriftlich per Post, per E-Mail an stadtplanung@hamburg-mitte.hamburg.de oder elektronisch direkt im BOP abgegeben werden. Bitte beachten Sie dazu den Hinweis zum Datenschutz unten. Die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift vor Ort wird nach § 4 PlanSiG ausgeschlossen.

Hinweis:
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen von § 4a Absatz 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz:
Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte unter dem folgenden Link:

https://www.hamburg.de/mitte/datenschutzerklaerungen

Die personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bebauungsplanverfahrens. Die Datenschutzerklärung kann auch direkt im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eingesehen oder auf Verlagen per Post oder per E-Mail übermittelt werden. Mit der Übermittlung Ihrer Einwendungen erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach DSGVO einverstanden

Die Mitarbeiter des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung informieren Sie gerne über die Planinhalte und das weitere Verfahren. Die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen sind Teil des Rechtsetzungsverfahrens. Diese werden vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und den beschlussfassenden Gremien in die Bewertung und Entscheidung über den Bebauungsplan einbezogen. Nach erfolgter Feststellung des Bebauungsplans wird allen Bürgerinnen und Bürgern, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt.

Rückfragen der Medien
Bezirksamt Hamburg-Mitte | Pressestelle
Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg
Telefon: (040) 428 54-2877/-2880
E-Mail: pressestelle@hamburg-mitte.hamburg.de

Presserklärung des EV zu den Pollerkugeln

Pressemitteilung des Einwohnervereins
Mit Po-Kugeln gegen die Welt! Erhaltet den Hansabrunnen!

St. Georg, den 11.3.2021

Es scheint das Schicksal des Einwohnervereins St. Georg zu sein, seit etlichen Jahren und in regelmäßigen Abständen die konkrete Sinnhaftigkeit behördlichen Vorgehens infrage zu stellen und im Einzelfall den unsozialen und inhumanen Kern der Maßnahmen zu beleuchten, wenn es um die Verdrängung unliebsamer Personen, ja ganzer Menschengruppen insbesondere auf und um den Hansaplatz geht.

Foto: U.Gehner

Den neuesten und zugleich absurdesten Versuch, ausgerechnet den zentralen Platz in unserem Hauptbahnhofviertel clean zu machen, bieten die Pollerkugeln, die im Stadtteil bereits den liebevollen Namen Po-Kugeln weg haben. Auf vorhandenen, nur zum Teil versenkbaren, Pollern sind in den letzten Tagen an der Ecke Rostocker Straße von MitarbeiterInnen des Bezirksamtes bereits sechs kleine Metallkugeln montiert worden, um damit das Sitzen zu verhindern. Es habe Beschwerden gegeben und „wir mussten darauf reagieren“, meinte dazu der Bezirksamtsvertreter auf der letzten Stadtteilbeiratssitzung am 24. Februar. Seltsam, wenn von unserer Seite Kritik formuliert oder vom Stadtteilbeirat Forderungen erhoben werden, hat sich das Bezirksamt bei strittigen Punkten noch nie bemüht, tätig zu werden. Mittlerweile wissen wir, dass sich ein Lokalbesitzer beschwert hat…

Foto: Christian Diesener

Es sind nur kleine Kügelchen, die jetzt zum x-ten Mal Anlass bieten, darüber nachzudenken, was das soll und inwiefern es den Menschen nutzt. Diese Kügelchen übertreffen allerdings an Absurdität alles, was wir in den vergangenen zehn und mehr Jahren erleben mussten und kritisiert haben – und ebenso sinnlos, unsozial und überflüssig war: die Ablehnung von Sitzbänken um einige Bäume, die Videoüberwachung der BürgerInnen, den Abbau sämtlicher Sitzgelegenheiten, die Kontaktverbotsverordnung, das Unterlaufen der Kunstaktion „Schattenbänke“, das demonstrative Abstellen leerer Polizeifahrzeuge mitten auf dem Platz, permanente Personenkontrollen bei sich lagernden Menschen, den Abbruch des Hansabrunnens mit seinen zum Sitzen einladenden Stufen – diese vor Jahren erstmals geäußerte Idee würde den Po-Kugeln dann doch noch den Rang ablaufen… Und alles, um bestimmte Menschen wegzukriegen.

Hochbetrieb auf den Pollern; Foto: Alfred Schubert

Wir erklären einmal mehr: Der Hauptbahnhof, St. Georg, der Hansaplatz – das sind Orte, an denen sich täglich hunderttausende, zehntausende, mehrere hundert Menschen aufhalten, darunter eben auch eine Anzahl ausgegrenzter und benachteiligter, die hier traditionell einen Anlauf-, bisweilen sogar ihren Lebensmittelpunkt haben. Und das ist auch gut so, denn wir wollen keine weiße Visitenkarte, keinen clean gemachten Stadtteil, keine Eigenheim-Vorstadt-Traumwelten, so wie es einige Lokalpolitiker und Lobbyisten gerne hätten. Dies ist unser grundsätzliches Verständnis des urbansten Stadtteils Hamburgs, es ist unsere Generalerfahrung seit der Gründung des Einwohnervereins vor 34 Jahren. Wir fühlen uns damit an der Seite derjenigen Menschen, die um ihr tägliches (Über-)Leben ringen; der engagierten, sich der Probleme und Belastungen sehr wohl bewusster NachbarInnen, die nach vernünftigen Lösungen suchen statt auf ein allzu einfaches „Muss weg!“ setzen; all derer, die eine soziale Stadt(teil)entwicklung anstreben, in der das Recht für alle, das Recht auf Stadt im Mittelpunkt steht. Und wir orientieren uns an der Wissenschaft, die für einen anderen Umgang mit „marginalisierten, oft in prekären Verhältnissen lebenden Menschen“ plädiert, so wie das im November 2020 in den „Handlungsempfehlungen des Forschungsverbunds DRUSEC (Drugs and Urban Security) für Städte mit offenen Drogenszene und Drogenkonsumräumen“ zum Ausdruck kam: „Auch konsumierende Menschen“, und dies ist sicher auf andere, an den Rand gedrängte Personengruppen zu übertragen, haben „ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und einen Platz im öffentlichen Raum“

Der Einwohnerverein St. Georg fordert vom Bezirksamt Hamburg-Mitte daher, die absurden Po-Kugeln von den Pollern sofort wieder zu entfernen, von Pollern, die übrigens genau diese Form bekommen haben,
damit sich Menschen darauf platzieren können.

  • Wir erwarten vom Bezirksamt, eine angebliche Beschwerdelage transparent zu machen und einen Diskurs vor allem auch im Stadtteilbeirat darüber zu führen, statt Maßnahmen mal eben vom Zaun zu brechen, um einigen Lokalpolitikern und Lobbyisten entgegen zu kommen.
  • Wir dulden und ertragen als AnwohnerInnen so manches auf dem Platz, eben weil wir seine urbane Vielfalt wünschen und verteidigen. Nichtsdestoweniger stellen wir die Frage, warum kostenfreie Sitzmöglichkeiten konsequent verhindert, gleichzeitig aber Bezahlplätze von Lokalen über vereinbarte Zonen hinaus akzeptiert werden, warum teilweise seltsame Großveranstaltungen genehmigt, Flohmärkte von AnwohnerInnen aber abgeschafft und seitdem verhindert worden sind. Es bedarf nach Jahren also wieder einmal der Diskussion und Überarbeitung des „Gestaltungsleitfadens für Sondernutzungen auf dem Hansaplatz“.
  • Statt der ewigen Verdrängungsspirale, die zu nichts führt als ein paar Überschriften in der Lokalpresse, brauchen wir mehr soziale Angebote, mehr bezahlbaren Wohnraum, nachhaltige Maßnahmen gegen die immer weiter aufgehende Arm-Reich-Schere. Und konkret brauchen wir einen niedrigschwelligen Anlaufpunkt für Geflüchtete in unmittelbarer Hauptbahnhofnähe.
  • Vielleicht wäre es ja auch mal an der Zeit für einen Forschungsauftrag von unabhängiger, wissenschaftlicher Seite, der Bilanz zieht über den 30jährigen Zusammenhang von Aufwertungs-, Gentrifizierungs- und Visitenkartenpolitik auf der einen und all den vielen Maßnahmen zur Verdrängung bestimmter, benachteiligter Menschen, aber auch der angestammten BewohnerInnen mit weniger Kohle und den inhabergeführten Geschäften auf der anderen Seite.
  • Und nicht zuletzt und sicherheitshalber: Lasst die Finger vom Hansabrunnen!

Michael Joho
1. Vorsitzender