Archiv der Kategorie: Soziales

Presseerklärung des Einwohner*innenvereins St. Georg von 1987 e.V. vom 26.5.2024

Wider die Verdrängung des sozialen Elends von öffentlichen Orten, gegen das Alkoholverbot auf dem Hauptbahnhof und das Bettelverbot in Bahnhöfen und U-Bahnen!
Solche Maßnahmen gehen immer auf Kosten der betroffenen Menschen und des Hauptbahnhofviertels St. Georg!

Immer neue Maßnahmen werden ergriffen, um unliebsame Erscheinungen, soziales Elend und Armut von einigen öffentlichen Orten zu verbannen. Jetzt hat die Hochbahn die strikte Durchsetzung des Bettelverbots an den Bahnhöfen und in der U-Bahn angekündigt. Wir erinnern: In den vergangenen Jahren hatten schon der Abbau nahezu sämtlicher Parkbänke in der City und St. Georg sowie kürzlich das Verbot des „Gabenzaunes“ und des Alkoholkonsums auf dem Hauptbahnhofgelände zu keiner Verbesserung der Lage geführt.

Stattdessen wird nun also auch von der Hochbahn der Kurs verschärft, die Kehrseiten des Reichtums und gesellschaftlicher Verwerfungen zu kaschieren bzw. irgendwohin zu verlagern. Dabei hatte sich der Senat doch verpflichtet, die Überwindung der Obdach- und Wohnungslosigkeit bis zum Jahre 2030 zu erreichen. Doch statt erkennbarer Schritte in dieser Richtung werden die alten Verdrängungsmaßnahmen reaktiviert.

Als St. Georger*innen können wir ganze Arien davon singen, was diese Strategie mit den Betroffenen und unserem Stadtteil macht. Denn hier erleben wir in der jüngsten Vergangenheit – parallel zu den Verdrängungsmaßnahmen am Hauptbahnhof – ein spürbares Anwachsen der Zahl der Obdachlosen und eine ebenso deutliche Zunahme ihrer Verelendung. Verdrängung löst keine Probleme sondern verlagert und verschärft sie nur!

Seit seiner Gründung hat der Einwohner*innenverein St. Georg deshalb u.a. für Fixerräume und ein umfassendes Beratungsangebot im Stadtteil gekämpft. Und wir haben immer betont und appellieren auch weiterhin an den Senat und die Bahnverantwortlichen, den Hauptbahnhof nicht nur als Verkehrsfläche zu betrachten, sondern anzuerkennen, dass er, wie wohl nahezu alle Bahnhöfe der Welt, Aufenthaltsort und bisweilen sogar Lebensmittelpunkt für eine größere Anzahl an den Rand gedrängter Menschen in prekärer Lage ist. Wenn sie hier nicht mehr um eine kleine Spende bitten dürfen, nicht an den Bahnhöfen, nicht in den U-Bahnen, nicht in der City, wo bitteschön sollen sie sich ihren Lebensunterhalt sonst verdienen?

Wir haben eine solche Entwicklung schon in den 1990er Jahren erlebt und immer wieder kritisiert: Die „Visitenkartenpolitik“ des Senats, den Hauptbahnhof mit Razzien und Verboten clean und weiß zu machen, mag zur Entlastung des Hauptbahnhofs beigetragen haben, hat aber wie bei kommunizierenden Röhren gleichzeitig zu einer massiven Verschärfung der Dauerbelastungen in St. Georg geführt. Genauso läuft es in der Gegenwart. Obwohl der Gabenzaun am Rande des Hachmannplatzes niemand wirklich gestört hat, wurde er untersagt – und die Lebensmittelausgabe teilweise ins benachbarte Wohnviertel verlagert. Obwohl Alkoholkonsum und Betteln Passant*innen auf dem Weg zum Zug schlimmstenfalls für einen Moment verunsichert haben, sorgt das mit Polizei und Sicherheitskräften durchgesetzte Verbot nun für eine Verdrängung – nach St. Georg, und dort wiederum für Belastungen in der direkten Nachbarschaft rund um die Uhr.

Wir rufen dazu auf, das Bettelverbot auf den Bahnhöfen und in den U-Bahnen nicht durchzusetzen. Und wünschen uns, dass das Alkverbot auf dem Hauptbahnhofgelände wieder aufgeboben und der Gabenzaun am Hachmannplatz weiter betrieben werden kann.


Broschüre von Elke Ehninger zum Download

 


Artikel in der taz v. 30.04.21:

https://taz.de/Archiv-Suche/!5763490&s=Zwei%2BMeter&SuchRahmen=Print/

Presseerklärung des Einwohnervereins:

Hände weg vom Lohmühlenpark!
St. Georg, den 27.4.2021

Der Lohmühlenpark ist St. Georgs grüne Lunge, und er ist Teil des bedeutenden Alster-Bille-Elbe-Grünzugs. Hunderte St. GeorgerInnen wohnten der Einweihung des unter starker BürgerInnenbeteiligung entwickelten und dann millionenschwer hergerichteten Lohmühlenparks am 7. Juli 2001 bei. Viele AnwohnerInnen haben diesen Park damals als Labsal empfunden, nach einem Jahrzehnt heftiger sozial- und drogenpolitischer Auseinandersetzungen in den 1990er Jahren. Und sie nutzen ihn seitdem als Ort der Entspannung und Bewegung, als Zentrum des St. Georger Stadtteillebens. Allemal in Zeiten der Corona-Pandemie.

Trotzdem ist seitens des Bezirks Hamburg-Mitte geplant, einen kleinen Streifen des Parkgeländes zwischen der Brennerstraße und dem Steindamm zu verkaufen und damit einen Investorentraum wahrzumachen: An den Flanken die Bürobebauung in die Höhe zu treiben und dazwischen einen neuen Riegel mit Wohnungen direkt an der neuen Grundstücksgrenze zu errichten. Nicht nur, dass ein Teil des öffentlichen Geländes ohne jegliche Not privatisiert werden soll und damit dem Investor eine Verzigfachung seiner Rendite garantiert wird, die höheren Bauten werden auch einen Teil des Parks überschatten. Das nehmen wir nicht hin.

Es geht um den Entwurf des Bebauungsplans St. Georg 43, der das Gebiet zwischen dem Park und der Danziger Straße erfasst. Der Plan stand schon einmal 2006 zur Debatte, wurde dann aber anderthalb Jahrzehnte (!) völlig intransparent weiterverhandelt und soll jetzt in alarmierend schnellem Tempo über die Bühne gebracht werden. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen ist bereits gestartet worden, jetzt gibt es lediglich noch dreieinhalb Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen. Nach 15 Jahren wäre es allerdings angemessen gewesen, den ja stark veränderten B-Plan-Entwurf der St. Georger Öffentlichkeit erneut vorzustellen und Zeit für Information und Diskussion zu lassen. Doch der Bezirk will den B-Plan übers Knie brechen.

Der Einwohnerverein ruft daher dazu auf,

  • an der Online-Stadtteilbeiratssitzung am Mittwoch, den 28. April, 18.30 Uhr, teilzunehmen, um mit BezirksvertreterInnen über den B-Plan St. Georg 43 zu diskutieren.
  • sich an seiner Kundgebung (Motto: „Hände weg vom Park!“) am Freitag, den 30. April, 16.00 Uhr, im Park zwischen der Brennerstraße und dem Steindamm zu beteiligen.
    Hier gilt es, eine Atemschutzmaske anzulegen und Abstand zu halten. (Noch steht die Bestätigung der Versammlungsbehörde aus.)
  • spätestens bis zum 25. Mai Einwendungen gegen den Bebauungsplan-Entwurf St. Georg 43 beim Bezirksamt Hamburg-Mitte vorzubringen.

Michael Joho
Vorsitzender des Einwohnerverein St. Georg

 

 

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Offizielle Mitteilung des Bezirksamts Hamburg Mitte:

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung macht Sie auf die Ankündigung zur Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs St. Georg 43 – Nördlich Steindamm aufmerksam. Sie finden alle notwendigen Informationen hierzu auf der Internetseite des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung unter: Bebauungsplan-Entwurf St. Georg 43 – hamburg.de

Die Öffentliche Auslegung wird vom 26.04.2021 bis einschließlich 25.05.2021 stattfinden. In diesem Zeitraum werden die Auslegungsunterlagen (Planzeichnung, Verordnung und Begründung) auch auf der Internetseite des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung zum Herunterladen bereitgestellt werden.

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Das Übers-Knie-Brechen des Bebaungsplan-Entwurfs St. Georg 43 durch den Bezirk Hamburg-Mitte hat zur Folge, dass nur noch bis zum 25. Mai Zeit ist, schriftlich Widerspruch anzumelden. Also nur ein paar Tage, um sich mit der komplizierten Materie zu beschäftigen. Um es zu vereinfachen und zu beschleunigen haben wir daher eine Art Formular entwickelt, mit dem sich dieser Widerspruch problemlos realisieren lässt: Wer einzelne Aspekte kritikwürdig findet, macht entsprechende Kreuze. Wer aber (auch) ganz individuelle Punkte anbringen möchte, nutzt den freien Raum – oder hängt noch ein weiteres Blatt an. Hauptsache ist so oder so, dass dieses Papier spätestens spätestens bis zum 25. Mai am besten ans Bezirksamt  Hamburg-Mitte geschickt oder notfalls auch im Stadtteilbüro St. Georg abgegeben wird.

Download PDF

Weitere Unterlagen zum B-Plan 43 zum Download:

• Vorlage Stadtplanungsausschuss 24.02.2021
• Verordnung B-Plan 43 Entwurf
• Niederschrift öffentliche Plandiskussion 06.11.2006
• Protokoll Stadtplanungsausschuss Sitzung v. 03.02.2021
• Protokoll Stadtplanungsausschuss Sitzung v. 24.02.2021

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs St. Georg 43

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs St. Georg 43 „Nördlich Steindamm“

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat beschlossen, folgenden Bebauungsplan-Entwurf gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs öffentlich auszulegen:
Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom 26. April 2021 bis einschließlich 25. Mai 2021 statt.
Das Plangebiet umfasst Grundstücke zwischen dem Lohmühlenpark, dem Steindamm und der Brennerstraße sowie angrenzende Verkehrsflächen.
Das Plangebiet befindet sich in zentraler Cityrandlage im Stadtteil St. Georg zwischen den Straßen Brennerstraße und Steindamm und wird im Nordosten von der öffentlichen Grünfläche „Lohmühlenpark“ begrenzt. Der Lohmühlenpark ist Bestandteil des Alster-Bille-Elbe-Grünzuges, der sich derzeit von der Langen Reihe bis zur Straße Beim Strohhause durchgängig erstreckt. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 3,07 ha.

Ziel des Bebauungsplans mit der Bezeichnung „St. Georg 43“ ist die Sicherung und Weiterentwicklung der im Plangebiet bestehenden gemischten Nutzungsstrukturen. Der Steindamm soll entsprechend der Bedeutung für den Stadtteil St. Georg als Einkaufs- und Geschäftsstraße stabilisiert werden. Entlang des Steindamms und der südwestlichen Hälfte des Plangebiets an der Brennerstraße sollen die hier vorhandenen gewerblichen Nutzungen gesichert und weiterentwickelt werden. Auf geeigneten Flächen insbesondere entlang der Brennerstraße und am Lohmühlenpark soll neues Wohnen entstehen, um den Anteil der Wohnbevölkerung im Stadtteil St. Georg zu erhöhen. Auf zwei städtischen und einer privaten Fläche an der Brennerstraße soll durch eine private Stiftung zeitnah öffentlich geförderter Mietwohnungsbau umgesetzt werden. Mittel bis langfristig ist von weiteren Bauvorhaben auszugehen.

Städtebauliche soll eine Arrondierung der Blockrandbebauung erfolgen, um insbesondere den Charakter des Steindamms als Einkaufs- und Geschäftsstraße zu fördern und gleichzeitig ruhige Blockinnenbereiche zur Stärkung der Wohnfunktion zu erhalten.

Die Umsetzung des Bebauungskonzepts ist nach bestehendem Planungsrecht nicht möglich. Es wurde daher die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.

Auf Grundlage von § 3 Absatz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) und entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches erfolgt die öffentliche Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet.

Im Internet können die Auslegungsunterlagen des Bebauungsplan-Entwurfes sowie ergänzende Unterlagen, insbesondere die zum Bebauungsplan-Entwurf erstellten Gutachten und Untersuchungen sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen, im oben genannten Zeitraum auf den Seiten des Serviceportals der Stadt Hamburg („Hamburg Service“) unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ (kurz BOP) unter folgender Adresse

https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/BOP
oder unter
https://www.hamburg.de/mitte/bplaene-im-verfahren/83818/stgeorg43-1/
eingesehen werden.

Im BOP besteht zudem die Möglichkeit für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, Stellungnahmen direkt online abzugeben. Vor der Nutzung ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.

Ergänzend – für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die keinen Internetzugang oder aus sonstigen Gründen keinen Zugang zum BOP haben – wird der Entwurf des Bebauungsplans St. Georg 43 in der Zeit vom 26. April 2021 bis einschließlich 25. Mai 2021 an den Werktagen (außer sonnabends) während der Dienststunden montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 15 Uhr im Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, VII. Stock, Eingangsbereich Flügel B (Foyer), Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg ausgelegt.

Für den Auslegungsraum sind die besonderen Nutzungsbedingungen im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zu beachten. Insbesondere ist der Zutritt zu den Aushängen nur einer Besuchspartei (maximal zwei Personen eines Haushalts) gleichzeitig und nach vorheriger Terminvereinbarung gestattet. Die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen und die Maskenpflicht sind einzuhalten, Wartezeiten sind möglich. Für Auskünfte und Beratungen stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte während der Dienststunden zur Verfügung (Tel. (040) 42854 – 2345 / E-Mail: stadtplanung@hamburg-mitte.hamburg.de).

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. Im Verfahren wird weiterhin von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB abgesehen.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu dem ausliegenden Bebauungsplan-Entwurf bei der genannten Dienststelle schriftlich per Post, per E-Mail an stadtplanung@hamburg-mitte.hamburg.de oder elektronisch direkt im BOP abgegeben werden. Bitte beachten Sie dazu den Hinweis zum Datenschutz unten. Die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift vor Ort wird nach § 4 PlanSiG ausgeschlossen.

Hinweis:
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen von § 4a Absatz 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz:
Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte unter dem folgenden Link:

https://www.hamburg.de/mitte/datenschutzerklaerungen

Die personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bebauungsplanverfahrens. Die Datenschutzerklärung kann auch direkt im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eingesehen oder auf Verlagen per Post oder per E-Mail übermittelt werden. Mit der Übermittlung Ihrer Einwendungen erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach DSGVO einverstanden

Die Mitarbeiter des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung informieren Sie gerne über die Planinhalte und das weitere Verfahren. Die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen sind Teil des Rechtsetzungsverfahrens. Diese werden vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und den beschlussfassenden Gremien in die Bewertung und Entscheidung über den Bebauungsplan einbezogen. Nach erfolgter Feststellung des Bebauungsplans wird allen Bürgerinnen und Bürgern, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt.

Rückfragen der Medien
Bezirksamt Hamburg-Mitte | Pressestelle
Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg
Telefon: (040) 428 54-2877/-2880
E-Mail: pressestelle@hamburg-mitte.hamburg.de